27-v-029
Was sind Betriebskosten"

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    Laufzeit in Minuten: 50/46,28

      Der Referent stellt dar, welche wesentlichen Merkmale erfüllt sein müssen, um eine Leistung, die der Vermieter bei der Bewirtschaftung seines Grundbesitzes erbringen lässt, als Betriebskosten abrechnen zu können. Dabei steht nicht der Katalog des § 2 BetrKV im Vordergrund, sondern die Definition der Betriebskosten, um den Katalog mit „sonstigen Betriebskosten“ i.S.d. § 2 Nr. 17 BetrKV erweitern zu können. Dazu werden diverse Fallbeispiele aus der Rechtsprechung vorgestellt.


      Was sollte man jetzt können

      • Sie werden in die Lage versetzt, bei der Abfassung von Mietverträgen die notwendige Umlagevereinbarung mit den am konkreten Objekt anfallenden Leistungen zu erweitern, die zu den sonstigen Betriebskosten zählen können.
      • Nach der Teilnahme am Seminar haben Sie Sicherheit gewonnen, in der jährlichen Abrechnung „sonstige Betriebskosten“ anzusetzen und sie sicher begründen zu können.
      • Aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung werden sie bei der Abrechnung der Betriebskosten für eine gewerblich genutzten Mieteinheit erkennen können, wie sie die „sonstigen Betriebskosten“ darstellen müssen.

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